Rechtskonform, sicher, zuverlässig – Ihre digitale Verantwortung im Blick
Immer mehr Vorgaben und Bestimmungen regeln den Betrieb einer Webseite. Unter anderem dürfen personenbezogene Daten nicht ohne Einwilligung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden. Cookies sind datenschutzkonform einzusetzen, und Besucherinnen und Besucher müssen ineiner Datenschutzerklärung darüber informiert werden, was mit ihren Datengeschieht. Hinzu kommen ein ordnungsgemäßes Impressum und weitere rechtliche Anforderungen. Eine Prüfung der Webseite(n) decktpotenzielle Verstöße auf und zeigt Möglichkeiten, diese zu beseitigen. Nebeneinem ausführlichen Bericht, der dabei unterstützt, den Internetauftrittrechtskonform zu gestalten, entsteht eine passende Datenschutzerklärung für die eingesetzten Dienste. So lässt sich sicherstellen, dass alle Vorgaben erfülltwerden und einer möglichen Prüfung standgehalten wird.
Der Begriff »Hinweisgebersystem« beschreibt eine vertrauliche Meldestelle, die in Unternehmen oder Verwaltungeneingerichtet wird. Damit erhalten sowohl Mitarbeitende als auch Personen ausdem Umfeld die Möglichkeit, mögliche Straftaten oder Ethikverstöße zu melden. Der anonyme Charakter eines solchen Systems schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen. Laut EU-Richtlinie 2019/1937 besteht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden seit Dezember 2021 eine Pflicht, einsolches System zu implementieren. Dieses dient in der Praxis häufig der Meldungvon Verdachtsfällen zu Geldwäsche, sexueller Belästigung oder Mobbing. Auf Wunsch werden sowohl die technische Lösung als auch die zugehörigen Prozesse konzipiert und eingerichtet. Bei bereits vorhandenen Systemen kann zudem eine umfassende Prüfung erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden.